Einladung zur Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder,

wir laden Euch am 15.04.2021, um 19.00 Uhr zur Mitgliederversammlung des TC Nunkirchen ein. Da wichtige Entscheidungen (u.a. Hallendachsanierung) anstehen, wollen wir unsere Mitgliederversammlung nicht länger verschieben.

Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Präsenzversammlung im Pfarrheim unter Einhaltung der aktuellen Hygienemaßnahmen (u.a. Einhaltung des Sicherheitsabstand, regelmäßige Raumbelüftung nach 20 Min., Teilnahme nur mit FFP2 Masken und „negativem Schnelltest“) statt.

Da die Höchstteilnehmeranzahl der Präsenzveranstaltung pandemiebedingt auf 25 Personen begrenzt werden muss, wird zusätzlich eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung per Video-Meeting angeboten.

Wir bitten daher alle Mitglieder, die an der Versammlung teilnehmen wollen, sich bis zum 12.04.2021 per E-Mail (info@tennisclub-nunkirchen.de) anzumelden.

Bei der Anmeldung bitte vermerken, wer durch Präsenz oder per Video-Meeting teilnehmen will. Alle Online-Teilnehmer erhalten dann per E-Mail einen entsprechenden Link zum Online-Meeting.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bericht der 1. Vorsitzenden
  3. Bericht des Sportwartes sowie der Jugendwartin
  4. Bericht der Kassiererin
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Aussprache zu den einzelnen Berichten
  7. Wahl eines Versammlungsleiters
  8. Entlastung des Vorstandes
  9. Wahl eines neuen Vorstandes
  10. Wahl von 2 Kassenprüfern
  11. Änderung der Vereinssatzung des TC Nunkirchen wie nachfolgend:
  • § 2 Ziele und Aufgaben; Nr. 1 und Nr. 2
  • § 3 Mitgliedschaft; Nr. 1, Nr. 3, Nr. 4 sowie Streichung: Nr. 5 und Nr. 6
  • § 4 Mitgliedsbeiträge; Abs. 1, Neu: Nr. 1 und Nr. 2
  • § 5 Austritt; Abs. 1
  • § 7 Verwaltung des Vereins; Abs. 1, 2, 3, 5, 7, 8; Abs. 15 bis 18; Streichung: „Der Sportausschuss“ von Abs. 10 bis 14;
  • § 11 Geschäftsführung des Vorstandes; Abs. 1, Streichung Satz 2
  • § 12 Kassenprüfung; Abs. 1
  • § 13 Satzungsänderungen; Abs. 1, Satz 2
  • § 14 Auflösung des Vereins; Streichung Abs. 1;  Neu: Nr. 1 u. Nr. 2

(unter Vereinssatzung 2021 neu befindet sich die neue Satzung mit rot markierten Änderungen/Streichungen)

  1. Beratung und Beschlussfassung über evtl. eingegangene Anträge
  2. Verschiedenes

Anträge an die Mitgliederversammlung sind bis spätestens 12.04.2021 schriftlich der 1. Vorsitzenden mitzuteilen.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 25 Prozent der Mitglieder (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr)  durch Präsenz oder Online in der Mitgliederversammlung anwesend sind. Sollten an diesem Termin nicht genügend Mitglieder durch Präsenz oder Online anwesend sein, findet am gleichen Tag um 19.30 Uhr ebenfalls im Pfarrheim die 2. Mitgliederversammlung statt. Dann entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder ( durch Präsenz oder Online).

Der Vorstand