Aktuell

Neue Corona-Verordnung ab 04.03.2022

Neue Corona-Verordnung erleichtert das Sporttreiben Ab 04.03.2022 ist im Saarland eine neue Corona-Verordnung gültig. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb im Außen- sowie Innenbereich ist gem. § 6 I Nr. 6 VO-CP nach Vorlage eines 3G-Nachweises erlaubt. (3G-Nachweis) im Sinne dieser Verordnung sind ein Impfnachweis nach § 2 Nummer 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-

Arbeitsstunden

Wichtige Information! In 2022 sind erstmalig Arbeitsstunden „nur“ von regelmäßigen Nutzern/Nutzerinnen der Tennisplätze zu leisten.

Aktuelle Hinweise zur Nutzung der Tennishalle

Liebe Mitglieder und Hallenbucher, Wir weisen noch einmal deutlich auf die Einhaltung der aktuellen Corona-Bestimmungen hin. Nach der neuen Verordnung sind die 2G+ Regeln obligatorisch zur Nutzung unserer Tennishalle und sind in jedem Fall einzuhalten!