Arbeitsstunden

Wichtige Information!

In 2022 sind erstmalig Arbeitsstunden „nur“ von regelmäßigen Nutzern/Nutzerinnen der Tennisplätze zu leisten.

Liebe Mitglieder/liebe Mitgliederinnen

In der letzten Mitgliederversammlung wurde der neuen vom Vorstand aufgestellten Satzung einheitlich zugestimmt. Ein Punkt hierbei war die Einführung von Arbeitsstunden für bestimmte Altersgruppen.

Sie sind erforderlich, um unsere Mitglieder/innen in die vielseitige und umfangreiche Pflege der Tennisanlage mit einzubeziehen und die zu leistenden Arbeiten auf mehrere Schultern zu verteilen.

In der neuen Satzung wurde festgelegt, von wem Arbeitsstunden zu leisten sind:

a) von Mitglieder/innen vom 16. Lebensjahr an bis zum 70. Lebensjahr (d.h. für 2022, Jahrgang 2005 bis einschließlich Jahrgang 1953) und

b) wir erwarten nur Arbeitsstunden von den Mitglieder/innen, die während der Saison die Tennisanlage regelmäßig nutzen, sei es im Rahmen von Medenspielen, für Training oder Freizeitsport.

Natürlich können auch die von Arbeitsstunden freigestellten Mitglieder/innen sich gerne bei der Pflege der Anlage auf freiwilliger Basis mit einbringen.

Die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden wurde auf 10 Sollstunden im Jahr festgesetzt. Diese sind jeweils nach Ableisten von Stunden in der vorbereiteten Arbeitsstunden-Nachweis einzutragen und von einem Vorstandsmitglied als durchgeführt abzuzeichnen.

Für das Führen dieses Nachweises ist jede/r selbst verantwortlich. Sie ist am Ende des Jahres bei einem Vorstandsmitglied abzugeben.

Sollte die erforderliche Stundenzahl nicht erreicht werden, sind pro nicht geleisteter Stunde 10 Euro fällig. Dieser Betrag wird dann zu Beginn des folgenden Jahres per Lastschrift eingezogen.

Was zählt u.a. als Arbeitsstunde?

  • Die regelmäßigen Arbeitseinsätze bei der Platzherrichtung im Frühjahr sowie das Winterfestmachen der Anlage im Herbst, zu denen jeweils vom Vorstand eingeladen wird.
  • In Eigenregie das Wässern der Außenplätze während der Außensaison besonders zu Beginn der Saison nach Fertigstellung der Plätze durch die Fa. Müller, jedoch nicht in Verbindung mit gleichzeitigem Nutzen der Plätze durch Tennisspielen (zum Eintragen wird eine Übersicht erstellt).
  • Die Pflege der Außenanlage (Laub und Unkraut von den Plätzen entfernen, die Zäune reparieren usw.).
  • Oder als Clubhausbetreuung während der Medenspiele unserer Mannschaften Clubdienst machen (zum Eintragen wird auch hier eine Übersicht erstellt).

Die neu eingeführten Arbeitsstunden sollen dazu beitragen, dass Mitglieder/innen und Gastspieler/innen auch zukünftig auf einer gepflegten und intakten Tennisanlage spielen können.

Der Vorstand